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Antrag Ortsbeirat 6

Steinkopfweg 3

04.10.2023 | Aktualisiert am: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2023, OF 862/6 Betreff: Steinkopfweg 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auch durch vertragliche Festlegungen dafür zu sorgen, dass das B- Plan festgelegte Baufenster eingehalten werden muss. Eine Befreiung von den Festsetzungen wird abgelehnt. Die Bäume auf dem Grundstück müssen erhalten bleiben. Begründung: Der Ortbeirat begrüßt das Wohnprojekt des Miteinander-Mittendrin e.V., welches ein Schritt zu mehr Inklusion für unser Zusammenleben ist. Der Baukörper muss so errichtet werden, dass der Baumbestand in keiner Weise gefährdet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 7 Die SPD-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage M 110. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4555 2023 1. Dem Antrag, sich mit der Vorlage M 110 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 862/6 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 863/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem zweiten Spiegelstrich der Halbsatz "falls eine Bebauung des Grundstücks mit den Maßgaben nicht möglich ist." hinzugefügt wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, LINKE., FDP und BFF gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 3. Einstimmige Annahme

Baufenster Bäume Wohnprojekt

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 6

Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110

12.09.2023 | Aktualisiert am: 15.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.09.2023, OA 383 entstanden aus Vorlage: OF 846/6 vom 12.09.2023 Betreff: Vergabe des Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstücke 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Vorgang: Beschl. d. Stv-V., § 4520/19 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019, § 4520, per Anhörung darüber informiert, dass o. g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o. g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenverssammlung beschließen: 1. Die Vorlage M 110 wird bis zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: a) Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? b) Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergeben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreicht . Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4555 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ältestenausschuss Versandpaket: 20.09.2023 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 14.09.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 110 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 749 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 383 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); CDU, LINKE. und AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 110 = Annahme ohne Zusatz, NR 749 = Ablehnung, OA 383 = Annahme) BFF-BIG (M 110 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2023, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. zu Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 23. Sitzung des Ältestenausschusses am 28.09.2023, TO I, TOP 4 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 110 = Ablehnung, NR 749 und OA 383 = Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. a) Der Vorlage M 110 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass vertraglich abgesichert wird, dass die vorhandenen Bäume und ihr Wurzelwerk durch die Bebauung nicht beschädigt werden und erhalten bleiben, sowie der Maßgabe, dass keine Befreiung vom B-Plan erfolgt und das dort vorgesehene Baufenster eingehalten wird. b) Es dienst zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz, die Beratung der Vorlagen M 110, NR 749 und OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. 2. Die Vorlage NR 749 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 383 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. zu a: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3800, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023

Erbbaurecht Grundstück Stadtverordnetenbeschluss

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Zeilsheim: Bebauung Steinkopfweg 3 - Kastanien an der Welschgrabenstraße

12.09.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 845/6 Betreff: Zeilsheim: Bebauung Steinkopfweg 3 - Kastanien an der Welschgrabenstraße Der OBR 6 bittet den Magistrat um eine ausführlichere Begründung, wieso die Bäume auf dem zu bebauenden Grundstück erhalten werden können, obwohl das Grundstück sehr schmal ist und die Baumkronen weit in das Grundstück hinein reichen. Der Ortsbeirat 6 betont, dass dem Erhalt der Bäume in Zeilsheim eine hohe Bedeutung zugemessen wird. Begründung: In Zeilsheim wird die geplante Bebauung kritisch diskutiert und es werden vehement Zweifel daran geäußert, dass die Bäume wirklich erhalten bleiben können, wie es in der M 110 ja versprochen wird. Die Zweifel resultieren aus der Nähe der Bäume zur bereits bestehenden Bebauung, die scheinbar nur wenig Platz für ein weiteres Gebäude lässt. Da das Bauvorhaben insgesamt einem guten Zweck dient und prinzipiell zu begrüßen ist, wäre es wünschenswert, wenn diese Zweifel ausgeräumt werden könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 43 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 383 2023 Auskunftsersuchen V 746 2023 1. a) Die Vorlage M 110 wird mit Hinweis auf OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 846/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Bäume Bebauung Zweifel

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 6

Vergabe des Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3

12.09.2023 | Aktualisiert am: 25.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2023, OF 846/6 Betreff: Vergabe des Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Zeilsheim, Flur 11, Flurstück 126 und 608/127, Steinkopfweg 3 Mit Aufnahme des Magistratsvortrags M 110 auf die Tagesordnung der 23. Ortsbeiratssitzung wird der Ortsbeirat auf Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses vom 29. August 2019 per Anhörung darüber informiert, dass o.g. Erbbaurecht an die Lebenshilfe Stiftung Frankfurt vergeben werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die förderungswürdige Arbeit sozialer Stiftungen, die insbesondere in Wohngruppen für unsere Gesellschaft wertvolle Arbeit leisten. Nach Durchsicht des benannten Magistratsvortrages drängen sich seitens des Ortsbeirats jedoch erhebliche Rückfragen auf, die nach aktueller Sachlage einem positiven Votum des o.g. Anhörungsverfahren entgegenstehen. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebebeten die M 110 bis zur abschließenden Beantwortung nachfolgender Fragen zurückzustellen: - Wie ist rechtlich sichergestellt, dass nach Vergabe des Erbbaurechtes seitens des Magistrats in jedem Fall gewährleistet werden kann, dass der historische Baumbestand der schützenswerten Kastanienallee erhalten werden kann? - Aufgrund der geringen Breite der vorgesehenen Flurstücke scheint eine adäquate Nutzung nur möglich, wenn weite Teile der Flurstücke bebaut werden. Recherchen haben ergaben, dass das Wurzelwerk der Bäume weit in das Flurstück hineinreichen. Durch die notwendige großflächige Bebauung wären Kappungen des Wurzelwerks unvermeidbar. Darüber hinaus könnte ein notwendiger Rückschnitt der Kronen ebenfalls (aufgrund der Schwerpunktverlagerung) den Fortbestand der Kastanien gefährden. Wie kann eine adäquate Bebauung gewährleistet werden, ohne eine Gefährdung des Baumbestandes auszulösen? - M 110 führt aus, dass auf eine Ausschreibung des Baugrundstückes verzichtet wird, um eine zügige Vergabe (nach zuvor stattgefundener erfolgloser Suche) zu realisieren. Wie ist unter dem Gesichtspunkt der vollen Transparenz sichergestellt, dass andere soziale Einrichtungen/Stiftungen keinen Bedarf haben und es womöglich zu einer "ungewollten" Bevorzugung kommt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2023, M 110 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 43 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen. Beschluss: Anregung OA 383 2023 Auskunftsersuchen V 746 2023 1. a) Die Vorlage M 110 wird mit Hinweis auf OA 383 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Dem Geschäftsordnungsantrag, sich mit der Vorlage NR 749 nicht zu befassen, wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 845/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 846/6 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Vergabe Erbbaurecht Stiftung Frankfurt Baumbestandsschutz

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 6

Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern

21.01.2023 | Aktualisiert am: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 674/6 Betreff: Zeilsheim: Ausfahrt Freiwillige Feuerwehr nicht behindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen (z. B. Anbringung von Halteverbotsschildern und Bodenmarkierungen) zu treffen, die nachhaltig und dauerhaft die Behinderung des Ausfahrtweges der Freiwilligen Feuerwehr durch parkende Autos in der Welschgrabenstraße (s. Abbildung 1) unterbinden. 2. im Sinne der Vermeidung unnötigen Parksuchverkehrs zu prüfen, inwieweit zumindest ein Teil der Parkplätze des Zeilsheimer Friedhofs (über 30 Parkplätze) als öffentlicher Parkraum ohne zeitliche Begrenzung freigegeben werden kann. Begründung: Parkende Fahrzeuge, die sowohl Gehwege, als auch einen breiten Teil der Straßenfläche versperren, machen es insbesondere Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr im Falle eines Einsatzes unmöglich, den direkten Weg zum oberen Abschnitt der Welschgrabenstraße zu passieren (siehe Abbildung 1). Im Falle eines Feuerwehreinsatzes bei den Bewohnern des oberen Abschnittes der Welschgrabenstraße, Höhe Friedhof Zeilsheim, ist die Zufahrt für die Löschfahrzeuge der Feuerwehr nur über Umwege und mit zeitlicher Verzögerung möglich (s. Abb. 2). Dies hat zur Folge, dass wertvolle Einsatzzeit verstreicht, die zur Nutzung der Gefahrenbeseitigung genutzt werden sollte. Auch wiederholte Versuche seitens der Freiwilligen Feuerwehr, Gespräche mit Falschparkern, unter Hinweis auf § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), aufzunehmen sind gescheitert. Fahrzeuge werden trotz deutlicher Hinweise auf Gefahr für Leib und Leben verkehrswidrig dort abgestellt. Augenscheinlich wird nur ein sehr geringer Teil der Parkplätze des benachbarten Zeilsheimer Friedhofs im Steinkopfweg von Besucher:innen des Friedhofs benutzt. Eine Freigabe eines Teils des Parkraumes ohne zeitliche Begrenzung erscheint geeignet, den Parkdruck in der Welschgrabenstraße zu mindern. Abbildung 1: Luftbild zur Darlegung des Problemabschnittes sowie des direkten Weges (Quelle: googlemaps) Abbildung 2: Luftbild zur Darstellung des Umweges (Quelle: googlemaps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3513 2023 Die Vorlage OF 674/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1 des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim

21.08.2022 | Aktualisiert am: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2022, OF 559/6 Betreff: Zeilsheim: Geschwindigkeitsmessungen auf der Hofheimer Straße zwischen Ortseingang und der Straße Alt-Zeilsheim Laut Anwohner*innen wird auf der Hofheimer Straße von der Autobahn oder der Landstraße kommend vielfach zu schnell in den Ort hinein gefahren. Die Situation sei gefährlich und habe sich in jüngster Zeit verschlimmert. Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat, auf dem Stück zwischen Ortseingang und der Straße "Alt-Zeilsheim" zunächst temporäre Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um ein zuverlässiges Bild der Situation zu bekommen. Es wäre wünschenswert, wenn darüber hinaus in Zukunft dauerhafte Tempo-Messanlagen in diesem Bereich installiert werden könnten. Begründung: Es ist ein viel beobachtetes Phänomen, dass in Eingangsbereichen von Ortschaften zu schnell gefahren wird, weil viele, die von Autobahn oder Landstraße kommen, ihre eigene Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Da solche Beobachtungen auch an der Hofheimer Straße in der Vergangenheit schon öfter geschildert wurden, bietet es sich an, an dieser brisanten Stelle Geräte zur dauerhaften Tempomessung zu installieren. Damit wäre das Problem am ehesten in den Griff zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2581 2022 Die Vorlage OF 559/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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